Serviceübersicht
Abmeldung eines Gewerbes nach Gewerbeordnung (§ 14 GewO oder § 55 c GewO)
Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung erforderlich.
Anmeldung eines Gewerbes nach Gewerbeordnung (§ 14 GewO oder § 55 c GewO)
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Ummeldung eines Gewerbes nach Gewerbeordnung (§ 14 GewO oder § 55 c GewO)
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Online-Service des Bundesamtes für Justiz. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss und ein passendes Kartenlesegerät.
Antrag auf Erteilung einer Gaststättengestattung gemäß § 2 in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Gaststättengesetz
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Mit diesem Service können Sie einen Termin beim Meldeamt reservieren um z.B. Ihre Melde- und Ausweisangelegenheiten zu regeln.
- Für die Auskunft werden die eID des Personalausweises und ein kompatibles Lesegerät oder NFC am mobilen Endgerät benötigt.
- Dienstleistung, für die eine Registrierung / Anmeldung notwendig ist.
- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.
Hinweis: Sie sind derzeit nicht im "Rathaus online" angemeldet.
Sie können viele der hier angebotenen Dienste auch ohne Anmeldung nutzen, jedoch bietet die Anmeldung für Sie den Vorteil, dass die von Ihnen angegebenen persönlichen Daten (beispielsweise Name, Adresse und Telefonnummer) bereits automatisch in die Formulare eingegeben werden. Darüber hinaus steht Ihnen als angemeldeter Benutzer eine Übersicht Ihrer gestellten Anträge und Anfragen zur Verfügung.